Vermeidung der Sicherungssteuer bei ausländischen Fonds
Durch eine Offenlegungserklärung bei der Bank kann die Sicherungssteuer von vornherein vermieden werden. Der Steuerpflichtige darf aber nicht vergessen in seiner Steuererklärung die Fondsanteile offenzulegen, da das Finanzamt von der Bank informiert wurde. Erfolgt keine Offenlegungserklärung, kann die Sicherungssteuer im Zuge der Steuererklärung auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden. (RZ 7720 ff EStR 2000)