Die FLD für Vorarlberg teilt mit, dass keine Bedenken
dagegen bestehen, aus der Schweiz und aus Liechtenstein bezogene Einkünfte
( Einkünfte von Grenzgängern oder solche, die zum Progressionsvorbehalt
heranzuziehen sind) für die Veranlagung 2001 mit dem Jahresdurchschnittskurs
von 1 CHF = 8,95 ATS umzurechnen (GZ ZS 100/1-V6/02).