Steuerfreie Sparbuch-Schenkungen sind bis zum 31.12.2002 möglich !



Die Frist für steuerfreie Sparbuchschenkungen wurde verlängert und endet endgültig am 31.12.2002.
Achtung: Nicht steuerbefreit ist die Schenkung von festverzinslichen Wertpapieren, von Aktien oder Investmentfondsanteilen sowie die Schenkung von Bargeld und von Geld durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Sparbuch bzw ein Bankkonto des Beschenkten.
Vorsicht ist auch bei mittelbaren Schenkungen geboten: Wird z.B. ein Sparbuch mit
der Auflage geschenkt, dass damit vom Beschenkten ein bestimmter Gegenstand (zB
eine Eigentumswohnung oder ein Auto) erworben werden soll, liegt nach Ansicht
der Finanz eine steuerpflichtige Schenkung des betreffenden Gegenstandes vor.
Zur Vermeidung von Nachweisproblemen sollte die Schenkung durch Abschluss eines
schriftlichen Schenkungsvertrages sowie durch Umschreibung des Sparbuches auf
den Namen des Beschenkten noch vor dem 31.12.2002 dokumentiert werden.


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