Ein
neidischer Blick in die Schweiz !!
Ein
kurzer Blick auf das Schweizer Einkommensteuergesetz reicht um sehr neidisch zu
werden !
Einkommensteuer
Die Steuersätze für den individuellen Steuerzahler in der
Schweiz gehören zu den niedrigsten in den fortgeschrittenen Wirtschaftssystemen. Man kann
sie mit denen der Vereinigten Staaten vergleichen. Sie liegen jedenfalls weit
unter denen in anderen europäischen Ländern. Der Gesamtsatz aller Steuern eines
Jahresgehalts von etwa US$ 100 000 liegt bei 25%. Das ist beträchtlich
weniger als der europäische Durchschnitt von über 40%.
Die individuelle
Einkommensteuererklärung musste bisher nur alle zwei Jahre abgegeben werden,
eine jährliche Abgabe der Erklärung steht jedoch ab dem Jahr 2003 an. Das
Ausfüllen der Erklärung nimmt weit weniger Zeit in Anspruch als in den meisten
anderen Industrieländern und ganz speziell in Österreich.
Es wird nicht zwischen
Berufseinkünften und Kapitaleinkünften unterschieden; beide unterliegen dem
gleichen progressiven Steuersatz. Eine Reduzierung des Einkommensteuersatzes
ist durch Aufwendungen für Angehörige und andere Haushaltsausgaben möglich. Das Einkommen der Ehegatten, die in
rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, wird ohne Rücksicht auf den
Güterstand zusammengerechnet, dafür aber
bei der Bundessteuer ein anderer Tarif verwendet bzw. kantonsabhängig der
Steuersatz halbiert. Das wirk sich vor allem positiv auf Alleinverdiener aus.
Das Schweizer Steuersystem ist
dezentralisiert. Die Körperschafts- und Einkommensteuer werden auf drei Ebenen
erhoben: auf der Bundesebene, auf kantonaler und auf kommunaler Ebene, wobei
die kantonale Ebene die wichtigste ist. Jeder Kanton bestimmt selbst die
Steuerklassen, die Steuersätze und die spezifischen Steuerbefreiungen.
Die Schweizer Steuergesetzgebung
ist weit weniger detailliert und weniger restriktiv als die der meisten anderen
Industrienationen. Die Gesetze sind
auch lesbar, und im großen Gegensatz zu unseren österreichischen, meist völlig
unlesbaren und unverständlichen Bestimmungen, zum weitaus überwiegenden Teil
klar und verständlich formuliert.
Zu
den niedrigen Steuersätzen (siehe untenstehende Tabelle) kommt noch, dass die
Schweizer Steuerbehörden vom Prinzip der Kooperation und nicht vom
Prinzip der Konfrontation ausgehen.
Rigorose
Beschränkungen, so wie sie bei uns in Österreich bei der steuerlichen
Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwände (z.B. AfA, PKW-Kosten, Arbeitszimmer,
Reisekosten, Geschäftsessen,
Repräsentationsaufwand, Sonderausgaben, Verlustvortrag etc.
…………) bestehen, gibt es in der Schweiz nicht.
Beim Belastungsvergleich
muss das Schweizer Steuersystem einem österreichischen Steuerzahler als
gerechtfertigt und tragbar erscheinen, weil es nicht so offensichtlich auf das
große Abzocken ausgerichtet ist. Trotz immer schon niedrigerer Steuern können
die Bürger dort auf ein gut funktionierendes Staatsgebilde stolz sein. Wer es
nicht glaubt, der soll einmal über die Grenze fahren um festzustellen, dass
dort eigentlich nichts schlechter sondern viel eher wesentlich besser ist.
Rechnen Sie einmal die Einkommensteuer für sich selbst aus (z.B. für den Kanton Zug oder St.Gallen).
für Kanton Zug http://www.zug.ch/tax/34_1202n.htm
für
Kanton St. Gallen http://www.steuern.sg.ch/ dann eServices Steuerkalkulatoren
Ein Ergebnisvergleich
mit der in Österreich zu zahlenden Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällt noch
wesentlich deutlicher aus, wenn auch noch berücksichtigt wird, dass die steuerlichen Abzugsfähigkeit
fast aller Ausgaben dort nicht so restriktiv eingeschränkt wird. Es ist also
nicht nur der niedrigere Steuersatz sondern auch die niedrigere Bemessungsgrundlage
entscheidend. Dieser Hebel tut seine für den Steuerzahler wohltuende Wirkung.
Mit Zwangsbeglückungen, so wie in Österreich, haben die Schweizer wenig am Hut.
In der Schweiz wird dem Bürger die Eigenverantwortung über sein Einkommen
weitgehend belassen. Das hart verdiente Geld wird nicht durch exzessive Steuern abgezockt um zuerst einmal verwirtschaftet und verbeamtet zu werden und dann teilweise als staatliche Wohltat, oder gar nur als reines Wahlversprechen, scheibchenweise und aufgeteilt in unübersichtliche Portionen wieder an die Staatsbürger verteilt zu werden.
Es erhebt sich also schon die Frage, ob denn die Schweizer so viel klüger oder
sparsamer sind wie wir ?
Oder lassen sich die Schweizer Bürger vielleicht nicht jede noch so kleine
staatliche Zuwendung als Geschenk des Staates an den Bürger verkaufen ? Offensichtlich wissen die Bürger dort, dass jedes Geschenk an sie zuerst von ihnen bezahlt werden muss. Einem Schweizer Bürger wird man wohl auch kaum erklären können, dass Abfangjäger nichts kosten,weil man Gegengeschäfte macht(Voodoo-Ökonomie).
Schweizer Bundesgesetze über direkte Steuern siehe unter
http://www.admin.ch/ch/d/sr/64.html#642.1
Schweizer Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) siehe unter