Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit dem EURO

Abwertung:

Herabsetzung des
Außenwertes einer Währung gegenüber anderen

Währungen, meist mit
dem Ziel, die Preise exportierter inländischer Güter im

Ausland dem niedrigen
Weltmarktniveau anzupassen und die Exportfähigkeit

zu heben. Nachteil:
Importierte ausländische Güter werden im Inland

tendenziell teurer,
was zu steigenden Inflationsraten führen kann. Gegensatz

dazu: Aufwertung.

Aufwertung:

Hinaufsetzung des
Außenwertes einer Währung gegenüber anderen

Währungen. Dies hat
zur Folge, daß exportierte inländische Güter im Ausland

teurer, importierte
ausländische Güter im Inland tendenziell billiger werden.

Beides führt zu
Konkurrenznachteilen und zwingt die in-ländische Wirtschaft

zu einer moderaten
Preisgestaltung (Rationalisierung, Steigerung der

Produktivität).
Folge: Neigung zu niedriger Inflation. Gegensatz: Abwertung.

Bruttoinlandsprodukt
(BIP):

Das BIP

ist der Wert aller in
einer Periode im Inland erstellten Güter und

Dienstleistungen. Es
ist der international übliche Maßstab für die

Produktionskraft
einer Volkswirtschaft und für den Wohlstand eines Landes.

Budgetdefizit:

Nettokreditbedarf
-errechnet sich aus dem Überhang der Staatsausgaben

über die
Staatseinnahmen. Zinszahlungen sind dabei berücksichtigt, nicht

aber die Tilgungen (=
Nettodefizit). Durch die bewusste Inkaufnahme von

Budgetdefiziten kann
ein belebender Effekt auf die Wirtschaft ausgeübt

werden, weil der
Staat der Wirtschaft mehr Mittel zuführt, als er ihr entzieht.

Deflation :

Vermehrung der
Kaufkraft des Geldes, bedingt durch Verminderung der

umlaufenden
Geldmenge, ohne daß gleichzeitig eine entsprechende

Einschränkung des
Gütervolumens stattfindet. Gegensatz: Inflation.

Dualitätsphase:

In der zweiten Stufe
der Dualitätsphase (1.1.2002 bis 30.6.2002) werden

sowohl der Euro als
auch die nationalen Währungen als gesetzliche

Zahlungsmittel
gelten. In dieser Zeit sollen die nationalen Währungen gegen

den Euro getauscht
werden.

ECOFIN-Rat:

Rat der EU –
Wirtschafts- und Finanzminister, der die wirtschafts- und

finanzpolitischen
Beschlüsse der EU fasst.

ECU (European Currency Unit):

Ein aus zwölf
EU-Währungen gebildeter Währungskorb, der im Rahmen des

ECU

Ein aus 12 EU –
Währungen gebildeter Währungskorb, der im Rahmen des

EWS als
Verrechnungseinheit und Zahlungsmittel dient. Der Wert des ECU

wird täglich auf
Basis eines Währungskorbes ermittelt, in dem die

Mitgliedswährungen,
gewichtet nach volkswirtschaftlichen Schlüsselzahlen,

vertreten sind.

ESZB:

Europäisches System
der Zentralbanken

EU-Kommission:

Die EU-Kommission ist
das Initiativ- und Überwachungsorgan der EU. Sie

besteht aus 20
Kommissaren, die von den Regierungen der Mitgliedsstaaten

ernannt werden. Die
Kommission legt dem EU-Ministerrat Vorschläge und

Entwürfe für
Beschlüsse vor, ohne die der Rat nicht tätig werden kann. Sie

wacht über die
Einhaltung und Anwendung der Verträge und des EU-Rechts.

Europäischer Rat:

Höchstes
Lenkungsorgan der EU, besteht aus den Staats- und

Regierungschefs der
EU-Staaten.

Europäisches
Parlament:

Vertretung der Bürger
der EU. Derzeit 626 Abgeordnete, davon 21 aus

Österreich .

EWI:

Europäisches
Währungsinstitut mit Sitz in Frankfurt, Vorstufe zu einer

zukünftigen
Europäischen Zentralbank. Mitglieder im EWI sind die National-

bzw. Zentralbanken
der EU-Mitgliedsstaaten.

EWS (Europäisches
Währungssystem):

Abkommen der
EU-Notenbanken aus dem Jahre 1979 mit dem Ziel, in Europa

eine Zone
währungspolitischer Stabilität zu schaffen. Dazu sollen die

Schwankungen der
teilnehmenden Währungen um den ECU innerhalb

festgelegter
Bandbreiten (ursprünglich :!:2,25%, seit der Währungskrise 1993 ❗

15%) gehalten werden.

EWWU:

Europäische
Wirtschafts- und Währungsunion, deren vorrangiges Ziel die

gemeinsame Geld- und
Währungspolitik ist.

EZB / ESZB:

Die Europäische
Zentralbank. Die EZB wird mit den nationalen Zentralbanken

das Europäische
System der Zentralbanken (ESZB) bilden. Vorrangiges Ziel

der EZB wird die
Sicherung der Preisstabilität der neuen Eurowährung sein.

Inflation:

Verminderung der
Kaufkraft des Geldes, bedingt durch Vermehrung der

umlaufenden
Geldmenge, die bei gleich-bleibender oder nicht im gleichen

Verhältnis
zunehmender Warenmenge zu einem Anstieg der Preise führt.

Konvergenzkriterien :

Wirtschaftliche
Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muss, um an der

EWWU teilnehmen zu
können: geordnete öffentliche
Finanzen, niedrige

Inflationsrate,
niedriges langfristiges Zinsniveau und stabile Wechselkurse.

Konverter:

Fixes, d. h.
unabänderliches Verhältnis zwischen Euro und nationalen

Währungen (fixer
Wechselkurs).

Öffentlicher
Schuldenstand/Staatsschuld:

Der Schuldenstand
umfasst grundsätzlich die Summe der Nominalwerte (in Schilling bewertet)

aller am Jahresende
bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten einer öffentlichen Einheit.

Öffentlich bedeutet
nach den Maastrichter Kriterien zum Staat gehörig. Das sind:

  • der Zentralstaat (Bund),
  • regionale und örtliche
    Gebietskörperschaften (Landes- und Gemeindeebene),
  • Sozialversicherungsträger.
    Zusätzlich sind zum Staat all jene Einheiten zu zählen,

die
in ihrer Hauptfunktion nicht marktbestimmte Dienstleistungen für die

Allgemeinheit
erbringen.

Vertrag von
Maastricht:

Im niederländischen
Maastricht unterzeichneten 1992 die Staats- und

Regierungschefs den
Vertrag über die Europäische Union, genannt der

Vertrag von
Maastricht, der die Grundlagen für die EWWU, aber auch für eine

gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im

Bereich Justiz und
Inneres schafft.

Währungsausschuss:

Von den
Mitgliedsstaaten der EU und der EU-Kommission beschickter

Ausschuss. Bereitet
Entscheidungen des ECOFIN -Rates vor und wirkt an den

Vorbereitungsarbeiten
für die EWWU mit.

Währungsreform:

Neuordnung der
Wirtschafts- und Währungsverhältnisse, die mit einer

Sanierung der
öffentlichen Haushalte, einem neuen Zahlungsmittelsystem,

einer neuen
Währungseinheit sowie einer wesentlichen Änderung der

Funktionsweise der
Zentralbank eines Staates verbunden ist.

Währungsreformen
können zu erheblichen Wertverlusten führen.

Währungsumstellung:

Die vorherrschende
Währung wird durch eine andere Währung in einem fixen

Verhältnis ersetzt,
wobei es zu keinem Wertverlust bei der Umstellung kommt.

Die Einführung des
Euro ist ein Beispiel für eine Währungsumstellung.

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