Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit dem EURO
Abwertung:
Herabsetzung des
Außenwertes einer Währung gegenüber anderen
Währungen, meist mit
dem Ziel, die Preise exportierter inländischer Güter im
Ausland dem niedrigen
Weltmarktniveau anzupassen und die Exportfähigkeit
zu heben. Nachteil:
Importierte ausländische Güter werden im Inland
tendenziell teurer,
was zu steigenden Inflationsraten führen kann. Gegensatz
dazu: Aufwertung.
Aufwertung:
Hinaufsetzung des
Außenwertes einer Währung gegenüber anderen
Währungen. Dies hat
zur Folge, daß exportierte inländische Güter im Ausland
teurer, importierte
ausländische Güter im Inland tendenziell billiger werden.
Beides führt zu
Konkurrenznachteilen und zwingt die in-ländische Wirtschaft
zu einer moderaten
Preisgestaltung (Rationalisierung, Steigerung der
Produktivität).
Folge: Neigung zu niedriger Inflation. Gegensatz: Abwertung.
Bruttoinlandsprodukt
(BIP):
Das BIP
ist der Wert aller in
einer Periode im Inland erstellten Güter und
Dienstleistungen. Es
ist der international übliche Maßstab für die
Produktionskraft
einer Volkswirtschaft und für den Wohlstand eines Landes.
Budgetdefizit:
Nettokreditbedarf
-errechnet sich aus dem Überhang der Staatsausgaben
über die
Staatseinnahmen. Zinszahlungen sind dabei berücksichtigt, nicht
aber die Tilgungen (=
Nettodefizit). Durch die bewusste Inkaufnahme von
Budgetdefiziten kann
ein belebender Effekt auf die Wirtschaft ausgeübt
werden, weil der
Staat der Wirtschaft mehr Mittel zuführt, als er ihr entzieht.
Deflation :
Vermehrung der
Kaufkraft des Geldes, bedingt durch Verminderung der
umlaufenden
Geldmenge, ohne daß gleichzeitig eine entsprechende
Einschränkung des
Gütervolumens stattfindet. Gegensatz: Inflation.
Dualitätsphase:
In der zweiten Stufe
der Dualitätsphase (1.1.2002 bis 30.6.2002) werden
sowohl der Euro als
auch die nationalen Währungen als gesetzliche
Zahlungsmittel
gelten. In dieser Zeit sollen die nationalen Währungen gegen
den Euro getauscht
werden.
ECOFIN-Rat:
Rat der EU –
Wirtschafts- und Finanzminister, der die wirtschafts- und
finanzpolitischen
Beschlüsse der EU fasst.
ECU (European Currency Unit):
Ein aus zwölf
EU-Währungen gebildeter Währungskorb, der im Rahmen des
ECU
Ein aus 12 EU
Währungen gebildeter Währungskorb, der im Rahmen des
EWS als
Verrechnungseinheit und Zahlungsmittel dient. Der Wert des ECU
wird täglich auf
Basis eines Währungskorbes ermittelt, in dem die
Mitgliedswährungen,
gewichtet nach volkswirtschaftlichen Schlüsselzahlen,
vertreten sind.
ESZB:
Europäisches System
der Zentralbanken
EU-Kommission:
Die EU-Kommission ist
das Initiativ- und Überwachungsorgan der EU. Sie
besteht aus 20
Kommissaren, die von den Regierungen der Mitgliedsstaaten
ernannt werden. Die
Kommission legt dem EU-Ministerrat Vorschläge und
Entwürfe für
Beschlüsse vor, ohne die der Rat nicht tätig werden kann. Sie
wacht über die
Einhaltung und Anwendung der Verträge und des EU-Rechts.
Europäischer Rat:
Höchstes
Lenkungsorgan der EU, besteht aus den Staats- und
Regierungschefs der
EU-Staaten.
Europäisches
Parlament:
Vertretung der Bürger
der EU. Derzeit 626 Abgeordnete, davon 21 aus
Österreich .
EWI:
Europäisches
Währungsinstitut mit Sitz in Frankfurt, Vorstufe zu einer
zukünftigen
Europäischen Zentralbank. Mitglieder im EWI sind die National-
bzw. Zentralbanken
der EU-Mitgliedsstaaten.
EWS (Europäisches
Währungssystem):
Abkommen der
EU-Notenbanken aus dem Jahre 1979 mit dem Ziel, in Europa
eine Zone
währungspolitischer Stabilität zu schaffen. Dazu sollen die
Schwankungen der
teilnehmenden Währungen um den ECU innerhalb
festgelegter
Bandbreiten (ursprünglich :!:2,25%, seit der Währungskrise 1993 ❗
15%) gehalten werden.
EWWU:
Europäische
Wirtschafts- und Währungsunion, deren vorrangiges Ziel die
gemeinsame Geld- und
Währungspolitik ist.
EZB / ESZB:
Die Europäische
Zentralbank. Die EZB wird mit den nationalen Zentralbanken
das Europäische
System der Zentralbanken (ESZB) bilden. Vorrangiges Ziel
der EZB wird die
Sicherung der Preisstabilität der neuen Eurowährung sein.
Inflation:
Verminderung der
Kaufkraft des Geldes, bedingt durch Vermehrung der
umlaufenden
Geldmenge, die bei gleich-bleibender oder nicht im gleichen
Verhältnis
zunehmender Warenmenge zu einem Anstieg der Preise führt.
Konvergenzkriterien :
Wirtschaftliche
Voraussetzungen, die ein Land erfüllen muss, um an der
EWWU teilnehmen zu
können: geordnete öffentliche
Finanzen, niedrige
Inflationsrate,
niedriges langfristiges Zinsniveau und stabile Wechselkurse.
Konverter:
Fixes, d. h.
unabänderliches Verhältnis zwischen Euro und nationalen
Währungen (fixer
Wechselkurs).
Öffentlicher
Schuldenstand/Staatsschuld:
Der Schuldenstand
umfasst grundsätzlich die Summe der Nominalwerte (in Schilling bewertet)
aller am Jahresende
bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten einer öffentlichen Einheit.
Öffentlich bedeutet
nach den Maastrichter Kriterien zum Staat gehörig. Das sind:
- der Zentralstaat (Bund),
- regionale und örtliche
Gebietskörperschaften (Landes- und Gemeindeebene), - Sozialversicherungsträger.
Zusätzlich sind zum Staat all jene Einheiten zu zählen,
die
in ihrer Hauptfunktion nicht marktbestimmte Dienstleistungen für die
Allgemeinheit
erbringen.
Vertrag von
Maastricht:
Im niederländischen
Maastricht unterzeichneten 1992 die Staats- und
Regierungschefs den
Vertrag über die Europäische Union, genannt der
Vertrag von
Maastricht, der die Grundlagen für die EWWU, aber auch für eine
gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im
Bereich Justiz und
Inneres schafft.
Währungsausschuss:
Von den
Mitgliedsstaaten der EU und der EU-Kommission beschickter
Ausschuss. Bereitet
Entscheidungen des ECOFIN -Rates vor und wirkt an den
Vorbereitungsarbeiten
für die EWWU mit.
Währungsreform:
Neuordnung der
Wirtschafts- und Währungsverhältnisse, die mit einer
Sanierung der
öffentlichen Haushalte, einem neuen Zahlungsmittelsystem,
einer neuen
Währungseinheit sowie einer wesentlichen Änderung der
Funktionsweise der
Zentralbank eines Staates verbunden ist.
Währungsreformen
können zu erheblichen Wertverlusten führen.
Währungsumstellung:
Die vorherrschende
Währung wird durch eine andere Währung in einem fixen
Verhältnis ersetzt,
wobei es zu keinem Wertverlust bei der Umstellung kommt.
Die Einführung des
Euro ist ein Beispiel für eine Währungsumstellung.