30. Juni 2002: Absolutes
Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die
steuerfreie Sparbuchschenkung

Seit
2. November 2000 besteht grundsätzlich Legitimationspflicht bei Eröffnung eines
neuen Sparbuches sowie bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bestehende
Sparbücher. Bisher konnten Überweisungen von Wertpapierkonten auf Sparbücher
noch anonym erfolgen. Desgleichen konnten Auszahlungen von bisher nicht
legitimierten Sparbüchern ebenfalls ohne Legitimation erfolgen. Der
Toleranzzeitraum läuft per 30. Juni 2002 ab.

Ab
1. Juli 2002 gilt folgendes:

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Ende der sogenannten „Eisberglösung“ für alte
anonyme Wertpapierdepots. Veräußerungen von Wertpapieren und Auszahlungen von
Guthaben dürfen nach dem 30. Juni 2002 nur mehr dann erfolgen, wenn zuvor die
Identität des Kunden festgestellt wurde.

·
Die Banken sind zur besonderen Kennzeichnung jener
Sparkonten verpflichtet, für die bisher noch keine Identifizierung erfolgt ist.

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Von Sparbüchern bis € 15.000,- Einlagenstand kann der
Kunde nach Identifizierung ohne weiteres abheben, dies gilt auch für den
Überbringer gegen Nennung des Losungswortes.

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Bei Abhebungen von – noch anonymen – Sparbüchern mit über
€ 15.000,-
Einlagenstand muss sich der Kunde ebenfalls identifizieren, es
muss aber das Innenministerium (Geldwäschebehörde – Edok) verständigt werden.
Es wird untersucht, ob ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Falls nicht, kann
nach 7 Kalendertagen das Geld behoben werden.

·
Anonyme Sparbücher dürfen ab 1. Juli 2002 nicht mehr
weitergegeben werden. Dieses Verbot steht unter der Sanktion einer
Verwaltungsstrafe.

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