Befristete Steuerbefreiung für die Schenkung von Sparguthaben
Vorwort Als steuerliche Begleitmaßnahme zur Aufhebung der Sparbuchanonymität wurde am 8. Juli 2000 mit (eingeschränkter) Rückwirkungeine Steuerbefreiung für die Schenkung von Sparbüchernund ähnlichen Bankprodukten eingeführt. Zur gesetzlichenRegelung in § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG hat das BMF im Erlassvom 12. Oktober 2000 Details veröffentlicht. Zeitlicher Anwendungsbereich Die Schenkungssteuerbefreiung gilt