Maßnahmen gegen die überhöhte Vorauszahlung 2001 bei Einkommen- und Körperschaftsteuer
Im Erlass des BMF zu § 121 Abs. 5 EStG wird ausgeführt, dass die Sondermaßnahmen für die Erhöhung der Vorauszahlungen solange gelten, bis das Jahr 2001 Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen ist. Ausmaß der Erhöhung Automatikvorauszahlung gemäß § 45 EStG Die Anhebung um 4% für das folgende Jahr und