Verbotene Geschenkannahme im Arbeits-, Steuer- und Strafrecht

Lässt sich ein Dienstnehmer von Dritten in seiner dienstlichen Tätigkeit ohne Wissen und Willen des Dienstgebers unberechtigte Vorteile zuwenden, die nicht den im geschäftlichen Verkehr üblichen Gepflogenheiten entsprechen, so kann das ein Entlassungsgrund sein, sowie steuerliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Arbeitsrecht Nach § 27 Zi 1 AngG liegt

2001-06-01T01:00:00+02:00Juni 2001|

Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz Antragsfrist bis 30. Juni 2001

Seit 1. Jänner 2001 haben österreichische Staatsbürger, die - im 2. Weltkrieg in osteuropäischen Staaten in Kriegsgefangenschaft gerieten - während der Besetzung Österreichs aus politischen oder militärischen Gründen festgenommen und in osteuropäischen Staaten angehalten wurden - sich auf Grund politischer Verfolgung außerhalb Österreichs befanden und von einer ausländischen Macht festgenommen

2001-06-01T01:00:00+02:00Juni 2001|

Highlights zur Umsatzsteuer

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Aus den Randzahlen 66 bis 73 der UStRL 2000 ist folgendes abzuleiten: · Ein steuerpflichtiger Eigenverbrauchstatbestand liegt vor, wenn zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ein Leistungsaustausch gegeben ist und zugunsten des Dienstnehmers eine Bedürfnisdeckung besteht. Hat der Dienstnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen (auch kein Lohnabzug) und

2001-06-01T01:00:00+02:00Juni 2001|

Steuerfreie Kapitalerträge,- gibt es sie?

Um steuerfreie Kapitalerträge aufzuspüren, sind die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sowie des Wohnbauförderungsgesetzes 1993 zu durchforsten. Vorweggenommen sei, dass die KESt-Befreiung grundsätzlich keine Befreiung von der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer bedeutet. Eine echte Steuerbefreiung kann sich nur aus einer Kombination von KESt-, Einkommen- und Körperschaftsteuerbefreiung ergeben. Im folgenden sind

2001-05-01T01:00:00+02:00Mai 2001|

Chaos bei der Besteuerung von bestimmten Gesellschafter Geschäftsführer-Bezügen bei GmbH und deren Lösungsbemühungen

Einleitung und Vorgeschichte · Bezüge von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern Der VwGH qualifiziert im Beschluss vom 26. September 2000 die einkommensteuerlichen Bestimmungen, wonach die Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern, die mehr als mit 25% an der GmbH beteiligt sind und dadurch DB-, DZ- und kommunalsteuerpflichtig sind, obwohl sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit darstellen,

2001-05-01T01:00:00+02:00Mai 2001|

Pendlerpauschale, Verkehrsabsetzbetrag und Sachbezug für Firmen-PKW

Das große Pendlerpauschale wurde für 2001 erhöht. Keine Änderungen ergeben sich bei der Berechnung des Sachbezugswertes für die Privatnutzung eines Firmen-PKW und beim Verkehrsabsetzbetrag. Der Verkehrsabsetzbetrag stellt eine Tarifmaßnahme dar, welche in der Höhe von S 4.000,- in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist. Der Sachbezugswert für die Privatnutzung eines Firmen-PKW ist

2001-05-01T01:00:00+02:00Mai 2001|

Pflichtversicherung für freiberuflich tätige Künstler ab 2001

Pflichtversicherung Beginn der Pflichtversicherung Übersteigen der Versicherungsgrenzen I S 88.800,- p.a., wenn keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. II S 48.912,- p.a., wenn - auch nur kurzfristig - entweder eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt, eine gesetzliche Pension, ein Ruhe-, Versorgungsgenuss oder eine Geldleistung aus der gesetzlichen Kranken- bzw. Arbeitslosenversicherung bezogen wird. Positive

2001-04-11T01:00:00+02:00April 2001|

Neue Haftungen für Vorstände und Geschäftsführer

durch das URG (Unternehmensreorganisationsgesetz) Betroffener Personenkreis, Voraussetzungen, Haftungsumfang Von Dr. Edgar Schüssler*) Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG), BGBl. I 114/1997, in Kraft seit 1. 10. 1997, sieht für Vorstände und Geschäftsführer neue Haftungstatbestände vor.1) Ziel dieses Aufsatzes ist es, auf die Haftungen der Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder usw. von juristischen Personen bzw. haftungsbeschränkten Personengesellschaften

2001-04-11T01:00:00+02:00April 2001|

Vorsteuerrückerstattung in den EU-Mitgliedsstaaten sowie Drittländern – Fallfrist 30. Juni 2001

Jene Unternehmer, die im Ausland weder Wohnsitz noch Betriebsstätte haben, und dort auch keine Umsätze tätigen, seien daran erinnert, dass Vorsteuern von bestimmten Ausgaben in diesen Ländern über Antrag erstattet werden. In der Regel ist dieser Antrag bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu stellen. Der Klienten-Info Mai 2000 sind

2001-04-01T01:00:00+02:00April 2001|
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