Seit 01.01.2001 gibt es eine neue Besteuerung der Spekulationsgewinne
aus Aktien. Sie beträgt 25% von 20% der Gewinne oder einfacher ausgedrückt 5%
der Aktiengewinne abzüglich der Aktienverluste.


Bei inländischen Fonds wird die Steuer von der depotführenden
Bank als Quellensteuer einfach einbehalten und an das Finanzamt abgeliefert.
Es ist eigentlich vom Anleger kein Handlungsbedarf gegeben. Dies gilt auch bei
thesaurierenden Fonds, die ihre Gewinne aus Dividenden und Zinsen nicht an die
Anleger ausschütten, sondern gleich wieder neu veranlagen.


Bei ausländischen Fonds ist Handlungsbedarf gegeben,
denn der Anleger muss dem Finanzamt angeben, welche ausländischen Fonds er in
welcher Höhe besitzt. Mit einer Bestätigung über die erfolgte Meldung beim Finanzamt
kann die Bank, wie bei inländischen Fonds, die 5% von den Gewinnen abziehen
und an das Finanzamt abliefern. Ohne diese Bestätigung des Finanzamtes muss
die Bank am Jahresende eine Sicherungssteuer im Ausmaß von 10% von 25%, also
2,5% des gesamten vom Anleger im Fond angesparten Betrages, abziehen und als
Sicherungssteuer an das Finanzamt abliefern.


Es spielt dabei keine Rolle ob Gewinne tatsächlich realisiert
wurden ! Wenn nicht andere Gründe eine Meldung unmöglich machen, empfiehlt sich
als also in jedem Fall die Bestätigung über die erfolgte Meldung beim Finanzamt
einzuholen.

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