Zinserhöhungen per 6.10. 2000


Der Zinssatz für die Stundung
von Abgabenschulden liegt bei Stundungszinsen
4% über dem Diskontsatz (§ 212 Abs. 2 BAO), für Aussetzungszinsen
bei Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden 1% über dem Diskontsatz (§
212 a Abs. 9). Der Diskontsatz wurde per 1. 1. 1999 durch den Basiszinssatz
(1. Euro Justiz Begleitgesetz) ersetzt. Auf Grund der Beschlüsse des Rates
der Europäischen Zentralbank steigt in Österreich mit Wirkung vom 6.10.2000
der Basiszinssatz auf 4,25%. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher
seit 6. 10. 2000 8,25% p.a., derjenige für Aussetzungszinsen 5,25% p.a. Basiszinssatz
und Steuerzinsen haben sich seit Anfang 1999 wie folgt entwickelt:

Zeitraum

Basiszinssatz

Stundungszinsen

Aussetzungszinsen

01.01.1999
– 08.04.1999

2,5%

6,5%

3,5%

09.04.1999
– 04.11.1999

2%

6%

3%

05.11.1999
– 6.03.2000

2,5%

6,5%

3,5%

17.03.2000
– 08.06. 2000

3%

7%

4%

09.06.2000
– 05.10. 2000

3,75%

7,75%

4,75%

seit
06.10.2000

4,25%

8,25%

5,25%

Bei derzeitigen Stundungszinsen von über
8% ist vermutlich in den meisten Fällen die Finanzierung des Abgabenrückstandes
durch das Girokonto oder einen Bankkredit empfehlenswert. Die steuerliche Absetzbarkeit
von Stundungszinsen für Einkommensteuerschulden oder andere private Steuern
ist nicht möglich.

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