PH Information: Sparbuchanonymität
Situation
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Eröffnung des Sparbuches
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Eröffnung des Sparbuches
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nix
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Saldo unter 200.000,-
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Saldo ab 200.000,-
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Saldo unter 200.000,-
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Saldo ab 200.000,-
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Eröffnung
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nix
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nix
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Legitimation durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
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Legitimation durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
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Bezeichnung
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nix
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nix
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Auf Namen des Kunden (Vor- und Zuname). Fremde Namen dürfen
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Auf Namen des Kunden (Vor- und Zuname). Fremde Namen dürfen
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Bareinzahlung
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Identitätsfeststellung des Inhabers bei Ersteinzahlung
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Identitätsfeststellung des Inhabers bei Ersteinzahlung
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Sparbuch ist bereits legitimiert.
Einzahlungen ab 200.000,- : Prüfung der Legitimationsdaten
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Sparbuch ist bereits legitimiert.
Einzahlungen ab 200.000,- : Prüfung der Legitimationsdaten
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Unbargutschriften
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Dürfen nur nach erfolgter Legitimation des Sparbuchinhabers
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Dürfen nur nach erfolgter Legitimation des Sparbuchinhabers
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Identitätsfeststellung des Überweisers
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Identitätsfeststellung des Überweisers
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Barauszahlungen, Auflösung des Sparbuches | Anonym bis 30.06.2002. | Anonym bis 30.06.2002. |
Behebungen dürfen nur vom legitimierten Kunden durchgeführt werden. Ausnahme: Sparbuch lautet auf eine sonstige Bezeichnung oder Nummer und ist mit Losungswort gesichert: Behebungen dürfen von jedem Sparbuchvorleger durchgeführt werden |
Behebungen dürfen nur vom legitimierten Kunden oder durch eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden (Vollmacht wird im Sparbuch eingetragen). |
Schenkungen |
Steuerbefreiung bis 30.06.2002 Ausnahme: Schenkungen an Privatstiftungen. Amnestie für Schenkungen in der Vergangenheit |
Steuerbefreiung bis 30.06.2002 Ausnahme: Schenkungen an Privatstiftungen. Amnestie für Schenkungen in der Vergangenheit |
Steuerbefreiung bis 30.06.2002 Ausnahme: Schenkungen an Privatstiftungen. Amnestie für Schenkungen in der Vergangenheit |
nix
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Meldepflicht im Todesfall an das Finanzamt | Keine Meldung. | Keine Meldung. | Keine Meldung. | Keine Meldung. |
Auskunftspflicht im Todesfall an den Notar |
Nein. Ausnahme: Sparbuch liegt dem Notar vor. |
Nein. Ausnahme: Sparbuch liegt dem Notar vor. |
Ja. Ausnahme: Ein nicht auf Namen lautendes Sparbuch liegt dem Notar nicht vor. |
Ja. |
Nicht identifizierte Sparbücher nach dem 30.06.2002 |
Vor Behebung oder Einzahlung muss die Identität festgestellt werden. |
Vor Einzahlungen muss die Identität festgestellt werden. Vor Auszahlungen: Routinemeldung an EDOK, Auszahlung nach Identitätsfeststellung und 7-tägiger Frist. |
nix
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nix
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Sparbuchweitergabe |
Anonym möglich bis 30.06.2002. Danach gesetzlich verboten. |
Anonym möglich bis 30.06.2002. Danach gesetzlich verboten. |
Durch einfache Übergabe möglich, wenn Sparbuch nicht auf den Namen lautet und durch Losungswort gesichert ist. |
Nicht möglich. |
Stand: Juli 2000 | < > | Quelle: BTV |