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Steuerreform 2009 wird Steuersenkung bringen!

In der Regierung bereits paktiert ist die Einführung einer Steuerreform rückwirkend zum 1.1.2009. Diese soll insbesondere eine Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie zusätzliche Entlastungen für Familien mit Kindern bringen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung geplant. Folgende wesentliche Entlastungen sind dabei vorgesehen:

  • Steuerfreistellung von Einkommen bis 11.000 EUR pro Jahr (bisher 10.000 EUR).
  • Senkung Steuersatz auf Einkommensteile zwischen 11.000 EUR und 25.000 EUR auf 36,5% (bisher 38,33% ab 10.000 EUR).
  • Senkung Steuersatz auf Einkommensteile zwischen 25.000 EUR und 60.000 EUR auf 43,124% (bisher 43,596% zwischen 25.000 und 51.000 EUR).
  • Spitzensteuersatz von 50% erst ab 60.000 EUR (bisher 51.000 EUR).

Die daraus resultierenden jährlichen Steuerentlastungen betragen etwa zwischen EUR 155 bei einem Brutto-Monatseinkommen von rd. 1.100 EUR und 1.350 EUR bei einem Brutto-Monatseinkommen von rd. 5.800 EUR.

Für Familien mit Kindern wird der monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag von 610 EUR auf 700 EUR jährlich erhöht. Darüber hinaus wird ein Kinderfreibetrag von 220 EUR pro Kind und Jahr (maximale Steuerersparnis somit 110 EUR pro Kind und Jahr) eingeführt. Auch Kosten der Kinderbetreuung sollen steuerlich absetzbar werden. Geplant ist hier, dass Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu 2.300 EUR pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Zuschüsse von Arbeitgebern für die Betreuung von Kindern können bis zu 500 EUR pro Kind und Jahr steuerfrei an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden.

Zur Konjunkturbelebung sollen für die Jahre 2009 und 2010 für bewegliche Wirtschaftsgüter vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. Investitionen zur thermischen Sanierung sollen ebenfalls gefördert werden. Schließlich ist noch geplant, ab 2010 den Freibetrag für investierte Gewinne von 10% auf 13% anzuheben und auch für Bilanzierer zu öffnen. Bei Jahresgewinnen bis zu 30.000 EUR soll zur Geltendmachung des Freibetrages sogar keine Investition mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gestrichen werden.

Die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2009 im Parlament beschlossen werden und – wie bereits erwähnt – zum 1.1.2009 rückwirkend in Kraft treten.