Kurz-Info: Der VfGH hebt den Ausschluss der Freiberufler von der Steuerbegünstigung für nicht ausgeschüttete Gewinne auf
Ab 2007 können auch Freiberufler, die bilanzieren, bis EUR 100.000 p.a. den halben Steuersatz in Anspruch nehmen, sofern keine Gesetzesänderung erfolgt! Am neuen Investitionsfreibetrag für Einnahmen-Ausgabenrechner – ebenfalls bis EUR 100.000 – ändert sich dadurch nichts. (VfGH 6.12.2006, G151/06-8)