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Kurz-Info: Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten ab 1. Jänner 2007 strafbar

Die Verletzung dieser seit 1. Jänner 2005 bestehenden Verpflichtung in Funktionsräumen (z.B. Verhandlungsräumen) und in öffentlichen Räumen (z.B. Geschäftslokalen) ist ab sofort mit einer Verwaltungsstrafe bis EUR 720,- sanktioniert. Ausnahmen bestehen für das Gastgewerbe und bei Veranstaltungen (z.B. Bälle).