Steuersparcheckliste 2006 – Teil 2: Für Arbeitgeber
– Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer
Folgende Zuwendungen sind pro Dienstnehmer p.a. steuerfrei:
- Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) EUR 365,-
- Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, keine Autobahnvignette!) EUR 186,-
- Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
- Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken nicht jedoch vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplatz).
- Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis EUR 300,- jährlich pro Arbeitnehmer.
- Mitarbeiterbeteiligung EUR 1.460,-
- Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag, wenn Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in direkter Umgebung verwendet werden können.
– Bildungsfreibetrag / Bildungsprämie
20% von Aufwendungen bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung in einer – einem Teilbetrieb ähnlichen – Einrichtung können geltend gemacht werden, zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann auch eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Bildungsprämie kann besonders in einer Verlustsituation und bei Körperschaften attraktiv sein.
– Lehrlings-Förderungen
- Blum-Prämie (Klienten-Info 10/2006)
- Ausbildungsprämie (Klienten-Info 8/2006)
- Entfernungsbeihilfe (Klienten-Info 8/2006)
– AMS-Beihilfe für Arbeitslose und Betriebe
Für Arbeitsverhältnisse, die vom 1. Februar bis 31. Dezember 2006 aufgenommen werden, gibt es die Kombilohn-Beihilfe für maximal 1 Jahr. (Klienten-Info 3/2006 und www.ams.at).
– Reisekosten für freie Dienstnehmer
Pauschale Reisekostenvergütungen (d.s. Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder) sind rückwirkend ab 1. Jänner 2005 von der Sozialversicherung befreit. Für die falsch abgerechneten Zeiträume kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L 16) zu korrigieren und an die zuständige GKK zu übermitteln sind (Klienten-Info 10/2006).