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EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer

Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten.

Körperschaftssteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung

Die Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten „klassischen“ System mit Tarifentlastung beim Anteilseigner, um die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Dividenden zu mindern.

Staaten Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer
Österreich 34%

ab 2005: 25%

25%
Slowakei 19% 1)
Slowenien 2) 25% 15%
Tschechien 28%

2005: 26%

2006: 24%

15%
Ungarn 16% 20% / 35% 3)

1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer (19%).

2) Für 2005 werden Änderungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht erwartet.

3) Nur für Dividenden.

Mindestnominalkapital von Kapitalgesellschaften

Staaten AG GmbH
Österreich EUR 70.000 EUR 35.000
Slowakei 1.000.000 SKK

rd. EUR 24.880

200.000 SKK

rd. EUR 4.980

Slowenien 6.000.000 SIT

rd. EUR 25.726

2.100.000 SIT

rd. EUR 9.004

Tschechien 2.000.000 CZK

rd. EUR 62.145

200.000 CZK

rd. EUR 6.215

Ungarn 20.000.000 HUF

rd. EUR 80.060

3.000.000 HUF

rd. EUR 12.009

Europa-AG (SE) EUR 120.000

Einkommensteuertarife

Die Einkommensteuertarife unserer östlichen Nachbarländer differieren zum Großteil stark von unserem Tarifsystem. Während unser Lohn- und Einkommensteuertarif aus mehreren proportionalen Stufen (progressive Teilmengenstaffelung) besteht, gilt z.B. in der Slowakei ein Tarif mit einem Proportionalsatz („Flat Tax“). Ferner werden unterschiedliche Einkunftsarten erfasst.

Staaten Einkommensteuer
Österreich Stufentarif: 0%, 21%, 31%, 41%, 50%

ab 2005: siehe Artikel in dieser Ausgabe

Slowakei Flat Tax: 19%
Slowenien Niedrigster Steuersatz: 17% (bis rd. EUR 6.000)

Höchster Steuersatz: 50% (über rd. EUR 36.000)

Tschechien Niedrigster Steuersatz: 15% (bis rd. EUR 3.430)

Höchster Steuersatz: 32% (über rd. EUR 10.400)

Ungarn Niedrigster Steuersatz: 18% (bis rd. EUR 3.160)

Höchster Steuersatz: 38% (über rd. EUR 5.920)

Bei einem Vergleich der effektiven Steuerbelastung ist die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Art und Weise der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage existieren nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Beitrittsländern bzw. zu Österreich.

Umsatzsteuertarife

In der EU und somit auch in den EU-Beitrittsstaaten wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer erhoben. Die

6. EU-Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Mehrwertsteuer
Staaten Regelsteuersatz Ermäßigter Satz
Österreich 20% 10%, 12%
Slowakei 19%
Slowenien 20% 8,5%
Tschechien 22% (ab 01.05.2004 19%) 5%
Ungarn 25% 15%, 5%

Während bisher Geschäfte, bei denen Waren physisch in ein Beitrittsland geliefert wurden, als Ausfuhrlieferungen generell umsatzsteuerbefreit waren, sind derartige Geschäfte nunmehr unter den Voraussetzungen des Art. 7 UStG innergemeinschaftliche Lieferungen. Österreichische Lieferanten müssen in Zukunft darauf achten, dass der Abnehmer eine UID-Nummer vorweisen kann – hiervon ausgenommen sind Lieferungen neuer Fahrzeuge. Im übrigen wird auf den Geltungsbereich des Reverse Charge hingewiesen (siehe Artikel „Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor“ in dieser Ausgabe).

Wesentliche Vereinfachungen gibt es auch bei Waren, die physisch aus einem Erweiterungsland kommen. Bisherige Importe sind nunmehr als innergemeinschaftlicher Erwerb zu qualifizieren mit der Folge, dass Einfuhrabfertigungen entfallen, bzw. die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zu entrichten ist. Ein deutlich vereinfachter und beschleunigter Warenverkehr wird ab 1. Mai 2004 möglich sein. Für zum 1. Mai 2004 unterwegs befindliche Waren gelten aber noch die vor diesem Stichtag bestehenden einfuhrumsatzsteuerlichen Vorschriften.

Web-Tipp: Die Überprüfung der UID-Nummer kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/comm/taxation _customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen.