Was bis zum 30. 6. zu berücksichtigen ist !
Vorsteuerrückvergütung
Für österreichische Unternehmer, die auf Geschäftsreisen oder bei Messen im
Ausland auch ausländische Vorsteuern bezahlt haben, besteht in vielen Ländern
die Möglichkeit, sich diese Vorsteuern für 2003 bis spätestens 30.6.2003
rückerstatten zu lassen. Die Frist ist meistens nicht verlängerbar. Die Formulare
für unser wichtigstes Nachbarland Deutschland sowie Detailinformationen dazu
können im Internet abgerufen werden (www.bff-online.de/ust/ustv). Die
ungarischen Formulare sind unter www.apeh.hu/aput.htm zu finden. Für Zeiträume
ab 1.7.2001 kann auch in Polen eine Vorsteuerrückvergütung beantragt werden.
Ausländische Unternehmer können sich österreichische Vorsteuern für 2003
ebenfalls nur bis 30.6.2003 zurückholen, und zwar beim Finanzamt Graz-Stadt
(Antragsformular U5 unter www.bmf.gv.at/service). Eine Vorlage der Originalrechnungen ist erforderlich.