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Rentenzahlungen aus einer schweizerischen Pensionsversicherung

Rentenzahlungen aus einer schweizerischen Pensionsversicherung

Bezieht ein zugezogener ehemaliger Dienstnehmer eines schweizerischen Konzerns von
einer schweizerischen Konzerngesellschaft, die funktional einer
österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist, eine Pension, dann
fallen solche Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG unter die Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit. Die für Gegenleistungsrenten nach § 29 EStG
maßgebenden Besteuerungsgrundsätze kommen in einem solchen Fall nicht zur Anwendung;
vielmehr sind die schweizerischen Pensionskassen-Pensionen, sofern keine
gesetzliche Beitragsverpflichtung hiefür bestanden hat gemäß § 25 Abs. 1 Z 2
lit. b EStG nur mit 25% zu erfassen.

Auf der Ebene des österreichisch‑schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens
ist nach Auffassung des BM für Finanzen eine Pension, die von einer zum
Arbeitgeber Konzernverbund gehörenden Pensionskasse ausgezahlt wird, dem
Begriff der „Ruhegehälter für frühere unselbständige Arbeit“ im Sinn von
Artikel 18 DBA Schweiz zuzuordnen; und zwar auch dann, wenn diese Pension
zu 60% aus Beitragsleistungen des nunmehrigen Pensionsbeziehers und zu 40% aus
Veranlagungserträgen und anderen Finanzierungskomponenten stammt. Die Pension
ist folglich in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. (EAS 1774 v. 5.
12. 2000)