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Neue Methoden der Betriebsprüfung

Die EDV ist auf dem Prüfungssektor stark im Vormarsch.
So sollen ab dem Jahr 2003 alle Betriebsprüfer mit entsprechenden Geräten und
entsprechender Prüfungssoftware ausgerüstet werden.


Die Prüfer werden in Zukunft in der Lage sein, sämtliche
Daten der Buchhaltung als einzelne Datensätze in seine EDV zu übernehmen. Dies
deshalb, da alle erstellten Ausdrucke in elektronisch lesbarer Form aufbewahrt
werden müssen (§132 (3) BAO).


Die Prüfer können dann also alle Daten nach Belieben
ordnen, sortieren, vergleichen, usw..


Was das für die konkrete Prüfungstätigkeit bedeutet
und welche Auswirkungen dies haben wird, soll an einigen kleinen Beispielen
erläutert werden.


Fehlende Ausgangsrechnungsnummern:


Der Prüfer hat durch einfache Sortierung der Daten
den Überblick, ob irgendwelche Rechnungsnummern fehlen oder nicht. Falls Nummern
fehlen ist dies zu begründen und glaubhaft nachzuweisen, dass es sich nicht
um nicht verbuchte Rechnungen handelt. Ein Grundstein für eine eventuelle Schätzung
wegen formeller Mängel ist jedenfalls gelegt.


Untypische Verteilung von Losungsendziffern

So kann der Prüfer aufgrund einer vergleichenden
Strukturanalyse der Erlös- und Einsatzdaten unter Berücksichtigung von Mehrfachlosungen
und der Endziffernstruktur eine Verteilungsstruktur der Losungen des Prüfungszeitraumes
vornehmen. Daraus resultiert normalerweise unter den Grundsätzen der Statistik
eine Normalverteilung. Bei abweichender Verteilung besteht Erklärungsbedarf.
Falls eine entsprechende Aufklärung nicht möglich ist, hat die Finanzverwaltung
gute Gründe, die materielle Richtigkeit der Buchhaltung in Zweifel zu ziehen.


Vergleich mit externen Daten


So wird es dem Prüfer in Zukunft möglich sein, z.B.
Buchhaltungsdaten mit z.B. allgemein im Internet zugänglichen Wetterdaten einer
Region zu verknüpfen. Dies kann zu dem Ergebnis führen, dass z.B. eine geringe
Tageslosung bei einem Gasthof mit Terrasse angezweifelt wird, da an diesem Tag
schönes Wetter war.


Der Phantasie sind praktisch keine Grenzen gesetzt
und es wird auf den jeweiligen Prüfer bzw. Prüferin ankommen, Kontroll- oder
Vergleichsdaten anzuwenden.


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