Sozialversicherungsrenten aus Deutschland
Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz
aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen
gemäß Artikel 10 des österreichisch‑deutschen Doppelbesteuerungsabkommens
aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht
der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes,
d. h. für die Ermittlung jenes Einkommensteuersatzes berücksichtigt, der auf
in Österreich steuerpflichtige Einkünfte entfällt).