Euro-Umstellung und Kassa
Kassabuch im Zeitraum der Doppelwährungsphase
in Euro führen!
VON MAG. WOLFGANG STEINMAURER
Das Kassabuch gehört zu den Nebenbüchern einer Buchhaltung. Die Umstellung
des Kassabuches auf Euro kann unabhängig von den anderen Büchern erfolgen.
Da der Euro bis 31. 12. 2001 nur als Buchgeld und noch nicht als Bargeld zur
Verfügung steht, werden die Kassaaufzeichnungen bis dahin wohl in Schilling
geführt werden. In der Doppelwährungsphase vom 1.1. bis 28.2.2002 gibt es die
Möglichkeit, im Kassabuch Schilling und Euro getrennt aufzuzeichnen oder gleich
umzurechnen und das Kassabuch nur in Euro zu führen. Das Konto Kassa
ist ab 1.1.2002 auf alle Fälle in Euro zu führen.
Umstellung des Hauptbuches auf Euro in der Übergangsphase bis 31.12.
2001
Solange sowohl das Hauptbuch als auch das Kassabuch in Schilling geführt
werden, gibt es keine Besonderheiten, auf die man achten muss. Wenn das Hauptbuch
aber bereits im Übergangszeitraum auf Euro umgestellt wird, werden die Geschäftsfälle
im Kassabuch weiter in Schilling geführt und bei der Einbuchung in das Hauptbuch
in Euro umgerechnet. Es ist nicht zu beanstanden, wenn bestimmte Eintragungen
(z. B. Tageslosungen) in Summe verbucht werden.
Im Rahmen der Abstimmung des Kassabuchsaldos mit dem Sachkonto werden sich
auf Grund der Rundungsvorschriften Differenzen ergeben. Diese sind so wie alle
Euro-Rundungsdifferenzen über ein eigenes Konto Euro-Rundungsdifferenzen erfolgswirksam
auszubuchen.
Umstellung des Hauptbuches auf
Euro zum 1. 1. 2002
Von 1.1. bis 28.2.2002 sind sowohl der Schilling als auch der Euro gesetzliches
Zahlungsmittel. Als Buchgeld gibt es den Schilling allerdings schon ab 1. 1.
2002 nicht mehr. Für diesen Zeitraum werden entsprechende Eurofähige Registrierkassen
angeboten, welche den Vorteil haben, dass man sich nur mehr auf das richtige
Herausgeben konzentrieren muss.
Ab dem 1.1.2002 sind alle Bücher und Aufzeichnungen
in Euro zu führen. Es empfiehlt sich, Schillingbeträge schon anlässlich der
Eintragung in das Kassabuch in Euro umzurechnen. Da das Wechselgeld in Euro
herauszugeben ist, könnten die vereinnahmten Schillingbeträge in einem eigenen
Behälter gesammelt werden. Zur Überprüfung des täglichen Kassabestandes ist
es dann erforderlich, die vereinnahmten Schillingbeträge zu zählen, diese mit
dem Kurs von 13,7603 entsprechend den Umrechnungs- und Rundungsvorschriften
auf Euro umzurechnen, die restlichen in der Kassa befindlichen Euro hinzuzuzählen
und eine eventuelle Rundungsdifferenz auszubuchen.
Bei der Verbuchung der Kassa im Hauptbuch
in Form von Summenbuchungen ist besonders darauf zu achten, dass die Einzelbeträge
im Kassabuch erhalten bleiben und die Summenbildung nachvollziehbar ist. Es
empfiehlt sich daher im Rahmen der Euro-Umstellung generell Tippstreifen aus
Gründen der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit nicht zu vernichten.
Was Registrierkassen zwischen 1. 10. 2001 und 28.2.2002 können
müssen
Auf den Kassenbons ist zumindest die Endsumme
und, wenn ein Retourgeldbetrag angegeben ist, auch dieser in Euro und Schilling
anzugeben. Die Hinzufügung kann auch handschriftlich erfolgen.
Für Kleinunternehmen, welche Sachgüter verkaufen und höchstens neun Mitarbeiter
Vollzeit beschäftigen, gibt es die Erleichterung, dass die Endsumme auf dem
Kassenbon nur in einer Währung ausgewiesen werden muss. In diesem Fall muss
der Unternehmer aber auf einem Aushang darauf hinweisen, dass der Endbetrag
auf Wunsch des Konsumenten in der zweiten Währung hinzugefügt wird.
Es ist also nicht unbedingt erforderlich, eine Euro-fähige Kassa anzuschaffen.
Im Zeitraum der doppelten Preisauszeichnung ist der zusätzliche Arbeitsanfall
aber nicht zu unterschätzen. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass die
Geldlade an die neuen Verhältnisse (8 Euro-Münzen statt 5 Schilling-Münzen,
7 Euro-Banknoten statt 6 Schilling-Banknoten) angepasst werden muss.
Elektronische Geldbörse (Quick)
Ab dem 1.1.2002 gibt es den Euro nicht nur als Bargeld, es werden auch alle
Bankomat-Kassen und Kreditkartenterminals auf Euro umgestellt. Die elektronische
Geldbörse Quick wird beim ersten Bezahlungs- oder Ladevorgang nach dem 31. 12.
2001 automatisch auf Euro umgestellt. Gerade für Kleinbetragszahlungen eignet
sich die elektronische Geldbörse besonders gut. Der Umstieg auf Quick- bzw.
Bankomatkassen wird von Banken und dem Betreiber Europay Austria gefördert,
wenn sich ein Unternehmen für ein Gesamtpaket (Bankomat, Quick- und Kreditkartenfunktion)
entscheidet.
Unternehmen, welche die elektronische Geldbörse schon heute nutzen, werden
eine spürbare Entlastung gegenüber jenen Unternehmen erfahren, die dies nicht
tun, weil dadurch die Wechselgeldproblematik wesentlich entschärft wird. Gerade
bei vielen Kleinbetragszahlungen ist die elektronische Geldbörse ein ideales
Zahlungsmittel. Wird die Nutzung der elektronischen Geldbörse aber erst im Rahmen
der Bargeldeinführung ermöglicht, besteht das Problem, dass sich die Kunden
erst an diese Möglichkeit der Bezahlung gewöhnen müssen und sie daher in der
Doppelwährungsphase nicht nutzen werden.
Ermittlung des Wechselgeldbedarfs
Der Wechselgeldbedarf ist ein zentrales Thema im Rahmen der Euro-Umstellung.
Da in den ersten Tagen des Jahres 2002 viele Kunden in Schilling bezahlen und
über kein Euro-Kleingeld verfügen werden, ist mit einem Vielfachen des jetzigen
Wechselgeldbedarfs zu rechnen.
Die Wirtschaftsuniversität Wien hat zur Berechnung des Wechselgeldbedarfs den
Euro-Calculus entwickelt. Dieser kann im Internet unter www.wko.at/euro
oder unter www.stuzza.at heruntergeladen
werden. Das Zahlungsverhalten der Unternehmen und der Kunden (gängigste Scheine
und Münzen) sollte auf die neuen Euro-Geldmittel abgestimmt werden. Es ist ratsam,
den Wechselgeldbedarf eher höher als zu niedrig anzusetzen. Wechselgeldengpässe
an den Kassen gehören sicherlich zu den unangenehmsten Begleiterscheinungen
der Euro-Umstellung.
Versicherung der erhöhten Bargeldbestände
Da im Zuge der Euro-Umstellung erhöhte Bargeldbestände in Kassen und Safes
liegen werden bzw. zur Bank gebracht werden müssen, sollte Kontakt mit der Versicherung
aufgenommen werden, wie dieses zusätzliche Risiko gedeckt werden kann.
Falschgeld
In der Übergangsphase kann es vorkommen, dass noch gefälschte nationale Banknoten
in Umlauf gebracht werden. Ab dem 1.1.2002 ist darauf zu achten, dass nicht
gefälschte Euro-Banknoten in Umlauf gebracht werden. Zur Vermeidung dieses Problems
ist die bargeldlose Zahlung am Point of Sale (POS) zu empfehlen.
Um es eventuellen Geldfälschern möglichst schwer zu machen, wird für die Euro-Banknoten
ein ganz spezielles Papier verwendet, das ihnen eine charakteristische Struktur
verleiht. Fluoreszierende Fasern, ein Wasserzeichen, ein Sicherheitsfaden, spezielle
Folien (Hologramme) und maschinenlesbare Merkmale sollen die Sicherheit erhöhen.
Ablauf der Scheckgarantie mit 31.12.2001
Mit 31.12.2001 läuft die Garantie der Banken, Schecks unabhängig von ihrer
Deckung bis zu einem Betrag von 2.500 S einzulösen, aus. Schecks sollten daher
nur mehr dann angenommen werden, wenn man über die Bonität des Kunden Bescheid
weiß. Es ist übrigens niemand verpflichtet, eine Zahlung per Scheck, Kredit-
oder Bankomatkarte anzunehmen, weil diese keine gesetzlichen Zahlungsmittel
sind.